Heizkostenzuschuss 2025/26
Für die Beantragung des Heizkostenzuschusses des Landes Oberösterreich ist die Vorlage des Haushaltseinkommens 2025 erforderlich.
Die Antragsfrist läuft vom 16. März 2026 bis 15. Mai 2026.
Anträge können nur online eingebracht werden:
zum Online-Antrag
Höhe des Heizkostenzuschusses:
- € 200,- pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss sind wie folgt festgesetzt:
- Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 21.883,00
- Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 30.913,00
Einkommen:
Es wird das Jahresbruttoeinkommen im Jahr 2025 pro Haushalt zur Berechnung herangezogen. Als Einkommen wird der Einkommensbegriff entsprechend § 2 Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988 angewendet:
a) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21),4
b) Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22)
c) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23)
d) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25)
e) Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27)
f) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28)
g) sonstige Einkünfte (§ 29)
In diesem Sinne gilt u. a. als Jahreseinkommen:
a) bei nichtselbständig Erwerbstätigen: Die aus dem/den Jahreslohnzettel/n des jeweiligen Arbeitgebers / der jeweiligen Arbeitgeberin ersichtlichen Bruttobezüge gem. Kennzahl 210 (bei bereits vorliegendem Einkommensteuerbescheid aufgrund erfolgter Arbeitnehmerveranlagung sind diese Bezüge auch im Einkommensteuerbescheid unter dem Punkt „Lohnzettel und Meldungen“ ersichtlich).
b) bei Erwerbstätigen, die zur Einkommensteuer zu veranlagen sind (wie z.B. Selbständige, bei den Grenzgängern, bei parallelen bzw. überschneidenden Mehrfachbezügen, mehreren Einkunftsarten): Der Gesamtbetrag der Einkünfte gem. Einkommensteuerbescheid zuzüglich allfälliger Werbungskosten (auch Werbungskostenpauschale),
c) Arbeitslosengeld und vergleichbare Einkünfte des Arbeitsmarktservice, Notstandshilfe,
d) Pensionen.
Nicht zu berücksichtigende Einkommensarten:
- Familienbeihilfe,
- Pflegegeld
- und sonstige Beihilfen
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Website des Landes Oberösterreich.