Schulbeihilfe für bestimmte Schulbesuche

Die Gemeinde Schlatt gewährt über Antrag an Pflichtschüler, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, zum Schulbeitrag 50 % des zu entrichtenden Elternbeitrages.

Als Höchstbetrag gilt der Gastschulbeitrag (letzte Abrechnung) der Hauptschule.

Eine Rückerstattung ist zum Ende des betreffenden Schuljahres zu beantragen.

 

Mitbringen:

Eine Bestätigung der Schulleitung über den Schulbesuch sowie über die Höhe des Elternbeitrages ist dem Antrag anzuschließen.

 

Höhe der Förderung:

Sie erhalten 50 % des zu entrichtenden Beitrages.

 

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