Wiesenerhalt

Für die Erhaltung und Schaffung von Dauerwiesen und Hausgärten 
wird der Zuschuss bei Berücksichtigung einer Mindestfläche von 0,5 Hektar gewährt. 

Miteinbezogen in diese Förderung ist auch eine Dauerbrache bzw. ganzjähriges Kleegras.

 

Höhe der Förderung*:

Sie erhalten je Hektar einen Zuschuss von  € 25,00
maximal € 150,00 pro Jahr und Betrieb


Die Förderung erhält der Bewirtschafter für Flächen im Gemeindegebiet.

Nachweis mit Vorlage Mehrfachantrag mit detaillierter Feldstückliste mit Anführung Katastralgemeinde und Grundstücksnummer oder Auszug aus DORIS

Antragsfrist bis spätestens 01.05. des jeweiligen Jahres


BEANTRAGUNG:

beim Bauernstammtisch 2026
im Gasthaus Kiener

FRAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG

+43 680 2053731
Martin Braun


Die Förderung kann nur von Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Schlatt beantragt werden. 

*Förderrichtlinien gültig ab 1.1.2025