Wiesenflächen

Für die Erhaltung und Schaffung von Dauerwiesen und Hausgärten wird der Zuschuss bei Berücksichtigung einer Mindesfläche von 0,5 Hektar gewährt.

Miteinbezogen in diese Förderung ist auch eine Dauerbrache bzw. ganzjähriges Kleegras.

 

Höhe der Förderung:

Sie erhalten je Hektar einen Zuschuss von € 19,00


Die Förderung erhält der Bewirtschafter für Flächen im Gemeindegebiet.